Schorfheide Camp Vietmannsdorf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anwendungsbereich - Schorfheide-Camp Vietmannsdorf (Stand 01.04.2011)

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Campingplatz Schorfheide-Camp, Inh. René Rosenthal, als Betreiber des Campingplatzes und dem Campinggast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Campingplatzinhaber oder des Platzwarts.

2. Buchung

Anfragen können telefonisch, persönlich, schriftlich, per Fax, E-Mail oder mit dem Antragsformular vorgenommen werden. Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Diese muss schriftlich erfolgen. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahmebestätigung durch den Campingplatzinhaber oder den Platzwart zustande.

3. An- und Abreise

Das Mietobjekt / Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 12:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise ist nur im Rahmen der Öffnungszeiten (08:00 bis 21:00 Uhr) möglich. Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu räumen, danach kann aufgrund der verspäteten Räumung des Stell-/ Zeltplatzes eine Gebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Übernachtungssatzes erhoben werden.
Aufenthalte von Jugendlichen unter 16 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

4. Nutzung des Campingstandplatzes

Das Mietobjekt / Stellplatz darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Die reservierende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Personen. Es obliegt dem Mieter selbst, den Inhaber oder den Platzwart des Campingplatzes auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mietobjektes / Stellplatzes aufmerksam zu machen. Hunde sind erlaubt und an der Leine zu führen.

5. Pflichten

Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast darf das Mietobjekt / Stellplatz maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen.

6. Rücktritt durch den Campinggast

Der Campinggast kann jederzeit mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Campingplatzinhaber dessen Rücktritt von dem Campingvertrag erklären. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Campinginhaber. Tritt der Campinggast von dem Campingvertrag zurück, kann der Campingplatzinhaber folgende angemessene Entschädigung verlangen:
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt werden keine Stornogebühren berechnet. Bei späteren Stornierungen werden folgende Gebühren erhoben:
  • 3 - 4 Woche 30 % des Übernachtungspreises
  • 2 - 3 Woche 50 % des Übernachtungspreises
  • 1 - 2 Woche 70 % des Übernachtungspreises
  • ab 1 Woche 90 % des Übernachtungspreises
Bei späterer Stornierung oder vorheriger Abfahrt ist der Campinggast zur vollständigen Bezahlung des Mietpreises verpflichtet. Dem Campinggast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Campingplatzinhaber ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die vereinbarte Pauschale.

7. Rücktritt durch den Platzinhaber

Der Campingplatzinhaber kann von dem Campingvertrag vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Campinggast alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatzinhaber, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. Ferner ist der Campingplatzinhaber berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten mit dem Campingplatzinhaber vereinbarten Mietpreis zu entrichten.

8. Haftung

Der Campingplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom- und Gasversorgung entstehen, sowie als Folge von Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der Campingplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Betriebgelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzinhabers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem Campingplatzinhaber zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Campinggastes.

9. Preise

Es gilt die aktuelle Preisliste des Campingplatzinhabers. Der Mietpreis ist ausschließlich in bar oder vor Reiseantritt per Überweisung zu bezahlen.

10. Reklamationen

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes / Stellplatzes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzinhaber oder dem Platzwart zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während dem Aufenthalt des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzinhaber angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.

11. Hausrecht

Die Campingplatz-Verwaltung (Platzinhaber und Platzwart) hat das Hausrecht. Ihren Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Sie sind auch berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern (auch wenn eine vorherige Anmeldung vorliegt) oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung oder im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Campinggast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Campingvertrag Prenzlau. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


Erfüllungsort ist Templin / OT Vietmannsdorf, Gerichtsstand ist Prenzlau